Gemeinsam mehr erreichen

Hallo und herzlich willkommen! Wir freuen uns, sie hier zu sehen. Wir hoffen, dass sie sich zurechtfinden, egal ob sie ein Neuankömmling oder bereits fester Bestandteil unserer Community sind.

Unsere Vision

Es gibt eine einfache Wahrheit: Wenn Sie an das glauben, was Sie tun, können Sie Großes erreichen. Das ist der Grund, warum WIR Ihnen bei der Erreichung Ihres Zieles helfen möchten.

Unsere Motivation

Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen.

Büezer Partei
Programm

Vor den Wahlen erwähnen alle Parteien hierzulande und anderswo, wie wichtig der Büezer ist. Welch unschätzbarer Wert ihm zukommt. Das ist nett.

Nach den Wahlen hat man die ganze Lobhudelei vergessen und wendet sich wieder dem Alltagsgeschäft zu. Die Interessen der Büezer will niemand einfordern oder vertreten. Ist leider so. Das wollen wir ändern.

Wer ist Büezer ?
Wir sind der Auffassung, dass Büezer Menschen sind, die jeden Tag aufstehen um einer Arbeit nachzugehen. In der Regel dient das nicht dem Vergnügen, sondern dem Brot-Erwerb. Man will sein Leben in die Hand nehmen. Man trägt Verantwortung. Man will am Ende des Monats alle Rechnungen bezahlt haben. Das bedeutet dem Büezer Freiheit und Unabhängigkeit. Denn in seiner Freizeit will der Büezer tun und lassen was er will.
Der Büezer ist nicht dumm. Obschon , das muss man leider feststellen, der Büezer allzu oft für dumm verkauft wird. Doch der Büezer denkt mit. Er macht bestimmt seine Risiko-Abwägung. Lohnt sich eine Reaktion? Ist es schlau, zu schweigen? Abzuwarten? Der Büezer weiss genau, dass er auf das Karma vertrauen kann.

Sind die Büezer auch richtige Schweizer?
Eine dumme Frage. Wen interessiert das? Ob richtige Schweizer oder nicht: wir leisten unseren Dienst an der Gesellschaft. Fertig. Punkt. Egal ob Frau oder Mann. Egal ob Eidgenoss oder Zugewandert. Was spielt denn das für eine Rolle? 


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Unsere Werte

Warum man auf uns zählen kann? Weil unsere Partei mehr ist, als nur ein Business. Jede Person in unserer Partei ist einzigartig – und wir alle teilen die gleichen Werte.

Unsere Geschichte

Jeder fängt mal klein an - so wie wir. Aus einer gemeinsamen Vision werden wir zusammen -  Schritt für Schritt - etwas Großes erreichen. Da sind wir uns ganz sicher.

Auf gute Zusammenarbeit

Sie haben bereits erste Überlegungen zu einem zukünftigen Projekt, die Sie mit uns teilen möchten? Wir freuen uns von Ihnen zu hören und über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam heraus, wie wir Sie unterstützen können.

BÜEZER PARTEI

Sie sind auf der Suche nach einer kreativen und konstruktiven Partei, die ihre Anliegen, Ihre Interessen  vertritt? Wir verfügen über viel Erfahrung, kreative Lösungsansätze und die nötige Kompetenz. Die Zusammenarbeit mit uns ist unbürokratisch und lösungsorientiert. Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zu uns und unseren Leistungen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihr Projekt mit uns besprechen möchten - wir finden die richtige Lösung auch für Sie.

Lernen Sie uns kennen

Das sind unsere Statuten


Büezer   Büezer-Partei & freie Wähler  

 


 

Partei

Statuten

 

 

1.    Name und Zweck

 

Artikel 1

 

Unter dem Namen Büezer Partei besteht im Sinne einer politischen Partei ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Namentlich als Ortspartei in Altishofen Schönegg.

 

 

Artikel 2

 

Ziel der Büezer Partei ist die Förderung der politischen Interessen von Arbeitnehmern, welche Tag für Tag ihrem Beruf nachgehen. Zum Wohle der Wirtschaft. Zum Wohle der Gemeinschaft. Zum Wohle der Gesellschaft.

 

 

2.    Mitgliedschaft

 

Artikel 3

 

Die Mitglieder der Partei werden auf einer internen Liste geführt. Zum Schutz der aufgeführten Personen ist die Liste der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

 

 

3.    Organe

 

Artikel 4

 

Die Organe der Büezer Partei sind die Parteiversammlung, der „engere“ Parteivorstand, der „erweiterte“ Parteivorstand, sowie die Revisionsstelle.

 

 

Artikel 5

 

Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der Büezer Partei. Die Parteiversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Ausserordentliche Parteiversammlungen werden auf Antrag des „engeren“ Vorstandes einberufen.

 

 

Artikel 6

 

Die Mitgliederversammlung fasst die Parolen für Wahlen und Abstimmungen, wählt den „engeren“ Vorstand, dessen Präsidenten, sowie die Revisionsstelle. 

Eine Amtsdauer beträgt 2 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Ohne Altersbeschränkung.

 

 

Artikel 7

 

Der „engere“ Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern und konstituiert sich nach seiner Wahl durch die Parteiversammlung, mit Ausnahme des Präsidenten, selbst.

 

Der „engere“ Vorstand führt die Geschäfte der Büezer Partei

 

Der „engere“ Vorstand tagt, sooft es die Geschäfte erfordern. Die Sitzungen werden durch den Präsidenten, oder wenn zwei andere Mitglieder des „engeren“ Vorstandes dies verlangen, einberufen. Der „erweiterte“ Vorstand wird auf Beschluss des „engeren“ Vorstandes zu Sitzungen einberufen

 

 

Artikel 8

 

Der „erweiterte“ Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

-   Alle Mitglieder des engeren Vorstandes.

-   Zusätzlich werden aus den Reihen der freien Wähle fachkundige Personen und/oder Sachverständige nachnominiert, welche dazu beitragen, einen bestmöglichen Entscheid für uns Büezer herbeizuführen.

 

Anmerkung zu den freien Wähler

 

In diesem Gremium befinden sich Personen mit Weitsicht und Sachverstand, welche der gerechten Sache der Büezer-Partei helfen wollen. Es wird ein gewisses Mass an Loyalität und Integrität vorausgesetzt. 

 

Die freien Wähler sind völlig unabhängig und erachten es als wichtig, selbständig denken zu dürfen. Sich zweckdienliche Informationen zu beschaffen halten sie für ihre heilige Pflicht. 

 

 

4.    Finanzen

 

 

Artikel 9

 

Die Büezer Partei finanziert ihre Tätigkeit aus Beiträgen der Ortspartei, aus freiwilligen Beiträgen, aus Ergebnissen spezieller Finanzierungsaktionen und aus Beiträgen von Mandatsträgern.

 

 

Artikel 10

 

Der Kassier ist für die Führung der ordnungsgemässen Bücher und für die Verwendung der Mittel nach Weisungen des Vorstandes zuständig

 

 

 

Artikel 11

 

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstellt ihren Bericht zuhanden der Parteiversammlung

 

Artikel 12

 

Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Parteivermögen.

 

 

5.    Statutenrevision

 

Artikel 13

 

Für die Revision der Statuten der Büezer Partei ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an der betreffenden Parteiversammlung erforderlich.

 

 

6.    Auflösung der Büezer Partei

 

Artikel 14

 

Anträge auf Auflösung der Büezer Partei sind dem Vorstand zu unterbreiten. Der entsprechende Antrag ist der Parteiversammlung innert dreier Monaten zum Entscheid vorzulegen. Der Auflösungsbeschluss erfordert eine Mehrheit von ¾ der Stimmen der an- wesenden Mitglieder der Büezer Partei.

 

Artikel 15

 

Das Vermögen der Büezer Partei wird im Falle einer Auflösung in einem dereinst zu bestimmenden Lokal verfressen und versoffen.

 

 

7.    Schlussbestimmungen

 

Artikel 16

 

Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 25.02.2025 beschlossen und genehmigt.

 

 

 

Der Präsident:                                  Der Aktuar:                                      Der Kassier:

Johann Jakob Peyer                       Niklaus Leuenberger                       Hans Emmenegger

 

 

 

 

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Stimmenzähler 1:                            Stimmenzähler 2:                             Mentorin:

Andreas Hofer                                 Giovanni Motta                                Golda Meyer

 

 

 

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Zum Thema : Zentrums-Entwicklung 


Mobilität 

Öffentlicher Verkehr 

A.   Seilbahn-Projekt 

Grundsätzliches 

Alle wollen den öffentlichen Verkehr ausbauen. Die Bereitschaft dafür ist ungebrochen. Unzählige Projekte sind am laufen. 

Gerade in diesen Tagen hat der zuständige Bundesrat, Herr A. Rösti, die Erwartungen gedämpft. Es ist aus verschiedenen Gesichtspunkten unmöglich, alle Projekte zeitnahe zu realisieren. 

Schlussfolgerung: Es braucht alternative Lösungen! 

Meine Idee: eine Gondelbahn von Olten bis Luzern & zurück … 

Über den bereits bestehenden Geleisen der SBB ist eine Gondelbahn zu erstellen. Damit die Gondeln nicht auf die darunterliegende Stromleitung fallen können braucht es einen Zwischenboden. Dieser kann mit Solar-Panels bestückt werden. Somit könnte ( zumindest ein Teil ) des benötigten Stroms direkt vor Ort produziert werden. 

Im Gegenzug streicht die SBB die Regional-Züge (die bei jeder Ortschaft anhalten). Folglich gibt es nur noch den Schnellzug. Dieser fährt in Olten ab. Halt am Bahnhof Nebikon, Sursee und Emmenbrücke. Endstation Luzern. Alle 15 Minuten in Stosszeiten; sonst nur alle 30 Minuten. Heisst: dadurch gibt es zusätzliche Kapazitäten für den Güterverkehr! 

Dank den fortschrittlichen Lösungen von Garaventa können Gondeln in beliebigen Mengen an jedem Bahnhof abgerufen werden. Der Fahrgast braucht also keinen Fahrplan mehr zu kennen, Er geht einfach an seine bevorzugte Destination und steigt in die Gondel ein, die in die gewünschte Richtung fährt. 

Sofern er es eilig hat, kann er in den bestimmten (eingangs definierten) Bahnhöfen auf den Schnellzug umsteigen. Ansonsten kann er eine gemütliche Fahrt in luftiger Höhe geniessen. Das kommt bestimmt bei älteren Fahrgästen sehr gut an. 

Diese Lösung ist einzigartig. Es braucht keinen zusätzlichen Kultur-Land-Bedarf. Die Linienführung ist durch die bestehenden Geleise der SBB bereits definiert. 

Die Gondeln verkehren geräuscharm und verursachen keinerlei Emissionen. 

Die Bevölkerung – insbesondere die Pendler – lechzen förmlich nach einer zielführenden Lösung. 

Möglicherweise könnten die Kosten für die Erstellung ein Thema sein. Dem ist entgegenzusetzen, dass der Betrieb und Unterhalt unglaublich günstig sein wird. Es braucht weder Chauffeure / Lockführer  noch Kontrollpersonal. Dadurch werden die Betriebskosten unglaublich niedrig ausfallen. Auf die Länge zahlt sich das aus! 

Zum Thema : Zentrums-Entwicklung

 

Grundsätzliches

Seit einigen Jahren wandern 100‘000 Personen in die Schweiz ein. Diese Leute müssen irgendwo wohnen. Das ist schweizweit eine Herausforderung und betrifft natürlich auch Altishofen Schönegg; wie auch die Gemeinden um uns herum. 

 

Informationsveranstaltung vom 14.04.2025 im Ortsteil Schötz

Dieser Anlass war sehr gut vorbereitet und auch recht gut besucht. Die Teilnehmenden haben sich eingebracht und konstruktiv diskutiert. 

Soweit – so gut. 

Es wurde auch immer wieder erwähnt, dass man einen Plan haben muss, eine Strategie, eine Vision. Es wäre auch gut, über den Gartenhag hinauszuschauen. Vielleicht braucht es auch regionale Lösungen … 

 

Die Vision

Wir gründen eine neue Stadt. Heisst Altishofen Schönegg. (Schötz - Nebikon – Egolzwil : aus doppel e wird doppel g ) 

Der Regierungssitz ist im Schlössli in Altishofen. Eine wunderbare Residenz.

Das Parlamantsgebäude ist etwas unterhalb zu erstellen. Es braucht schliesslich ein Stadtparlament. Im weiteren auch Räume für die Verwaltung.

Wie es sich gehört, hat die Stadt auch eine Universität. Und weil wir schon alles anders, neuartig, besser machen, bauen wir die erste EMH. Die ETH (Eidgenössische Technische Hochschule ) gibt es wohl schon hundert Jahre. Warum bis jetzt noch nie jemand auf die Idee gekommen ist, eine Hochschule für Medizin zu errichten, ist mir ein Rätsel. Da besteht ein enormer Nachholbedarf. 

Dazu muss selbstverständlich auch ein Bürger-Spital errichtet werden mit entsprechenden Ausbildungsplätzen für das übrige medizinische Personal.

Die Stadt Schönegg wird schweizweit für Aufregung sorgen, weil wir ein neues Lehrerseminar gründen werden. Dort werden mit grosser Wahrscheinlichkeit vor allem Lehrerinnen ausgebildet, welche sich später um KiTa-Kinder, Kindergarten und die Primarschule (Unterstufe = 1. bis 6. Klasse) kümmern werden. Jahrzehnte lang hatten wir das Seminar in Hitzkirch. Ich stelle fest, dass wir gute Lehrkräfte hatten (und vor allem genug) Lehrer zu sein ist eine Berufung. Es braucht Empathie. Ganz sicher keine Matura. Was nützt es, wenn die Lehrperson in Chemie und Physik top ist, jedoch kaum Mitgefühl entwickeln kann? 

Büezer   Büezer-Partei & freie Wähler  

 


 

Partei

Statuten

 

 

1.    Name und Zweck

 

Artikel 1

 

Unter dem Namen Büezer Partei besteht im Sinne einer politischen Partei ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Namentlich als Ortspartei in Altishofen Schönegg.

 

 

Artikel 2

 

Ziel der Büezer Partei ist die Förderung der politischen Interessen von Arbeitnehmern, welche Tag für Tag ihrem Beruf nachgehen. Zum Wohle der Wirtschaft. Zum Wohle der Gemeinschaft. Zum Wohle der Gesellschaft.

 

 

2.    Mitgliedschaft

 

Artikel 3

 

Die Mitglieder der Partei werden auf einer internen Liste geführt. Zum Schutz der aufgeführten Personen ist die Liste der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

 

 

3.    Organe

 

Artikel 4

 

Die Organe der Büezer Partei sind die Parteiversammlung, der „engere“ Parteivorstand, der „erweiterte“ Parteivorstand, sowie die Revisionsstelle.

 

 

Artikel 5

 

Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der Büezer Partei. Die Parteiversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Ausserordentliche Parteiversammlungen werden auf Antrag des „engeren“ Vorstandes einberufen.

 

 

Artikel 6

 

Die Mitgliederversammlung fasst die Parolen für Wahlen und Abstimmungen, wählt den „engeren“ Vorstand, dessen Präsidenten, sowie die Revisionsstelle. 

Eine Amtsdauer beträgt 2 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Ohne Altersbeschränkung.

 

 

Artikel 7

 

Der „engere“ Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern und konstituiert sich nach seiner Wahl durch die Parteiversammlung, mit Ausnahme des Präsidenten, selbst.

 

Der „engere“ Vorstand führt die Geschäfte der Büezer Partei

 

Der „engere“ Vorstand tagt, sooft es die Geschäfte erfordern. Die Sitzungen werden durch den Präsidenten, oder wenn zwei andere Mitglieder des „engeren“ Vorstandes dies verlangen, einberufen. Der „erweiterte“ Vorstand wird auf Beschluss des „engeren“ Vorstandes zu Sitzungen einberufen

 

 

Artikel 8

 

Der „erweiterte“ Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

-   Alle Mitglieder des engeren Vorstandes.

-   Zusätzlich werden aus den Reihen der freien Wähle fachkundige Personen und/oder Sachverständige nachnominiert, welche dazu beitragen, einen bestmöglichen Entscheid für uns Büezer herbeizuführen.

 

Anmerkung zu den freien Wähler

 

In diesem Gremium befinden sich Personen mit Weitsicht und Sachverstand, welche der gerechten Sache der Büezer-Partei helfen wollen. Es wird ein gewisses Mass an Loyalität und Integrität vorausgesetzt. 

 

Die freien Wähler sind völlig unabhängig und erachten es als wichtig, selbständig denken zu dürfen. Sich zweckdienliche Informationen zu beschaffen halten sie für ihre heilige Pflicht. 

 

 

4.    Finanzen

 

 

Artikel 9

 

Die Büezer Partei finanziert ihre Tätigkeit aus Beiträgen der Ortspartei, aus freiwilligen Beiträgen, aus Ergebnissen spezieller Finanzierungsaktionen und aus Beiträgen von Mandatsträgern.

 

 

Artikel 10

 

Der Kassier ist für die Führung der ordnungsgemässen Bücher und für die Verwendung der Mittel nach Weisungen des Vorstandes zuständig

 

 

 

Artikel 11

 

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstellt ihren Bericht zuhanden der Parteiversammlung

 

Artikel 12

 

Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Parteivermögen.

 

 

5.    Statutenrevision

 

Artikel 13

 

Für die Revision der Statuten der Büezer Partei ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an der betreffenden Parteiversammlung erforderlich.

 

 

6.    Auflösung der Büezer Partei

 

Artikel 14

 

Anträge auf Auflösung der Büezer Partei sind dem Vorstand zu unterbreiten. Der entsprechende Antrag ist der Parteiversammlung innert dreier Monaten zum Entscheid vorzulegen. Der Auflösungsbeschluss erfordert eine Mehrheit von ¾ der Stimmen der an- wesenden Mitglieder der Büezer Partei.

 

Artikel 15

 

Das Vermögen der Büezer Partei wird im Falle einer Auflösung in einem dereinst zu bestimmenden Lokal verfressen und versoffen.

 

 

7.    Schlussbestimmungen

 

Artikel 16

 

Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 25.02.2025 beschlossen und genehmigt.

 

 

 

Der Präsident:                                  Der Aktuar:                                      Der Kassier:

Johann Jakob Peyer                       Niklaus Leuenberger                       Hans Emmenegger

 

 

 

 

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Stimmenzähler 1:                            Stimmenzähler 2:                             Mentorin:

Andreas Hofer                                 Giovanni Motta                                Golda Meyer

 

 

 

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